Stand: Dezember 2025
Die Liquidsteuer trifft dich als Dampfer in Deutschland hart – und ab Januar 2026 wird es noch einmal teurer. In diesem umfassenden Ratgeber erfährst du alles über die aktuelle Gesetzeslage, die Steuersätze bis 2026, das gescheiterte Verfassungsbeschwerde-Verfahren und was das alles für dich als Dampfer bedeutet. Plus: Warum der Schwarzmarkt boomt und wie du dich als Verbraucher schützt.
Was ist die Tabaksteuer auf E-Liquids?
Seit dem 1. Juli 2022 unterliegen in Deutschland alle Flüssigkeiten für E-Zigaretten einer Besteuerung, und zwar unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten oder nicht. Die rechtliche Grundlage ist das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG).
Die gesetzliche Definition: Was genau wird besteuert?
Der offizielle Begriff im Gesetz lautet „Substitute für Tabakwaren“. Die Definition ist bewusst weit gefasst und technisch orientiert: Alles, was zum Dampfen geeignet ist, fällt unter die Steuer.
Konkret betroffen sind fertige E-Liquids (nikotinhaltig und nikotinfrei), Aromen für E-Zigaretten, Nikotinshots und Nikotinsalze, Basen (PG/VG-Mischungen), Shortfills und Longfills sowie vorbefüllte Pods und Einweg-E-Zigaretten.
Wichtig: Die Steuer wird pro Milliliter erhoben – nicht nach Nikotingehalt. Das heißt: Auch komplett nikotinfreie Liquids werden voll besteuert. Ein 0-mg-Liquid kostet genauso viel Steuer wie ein 20-mg-Liquid.
Steuersätze 2022–2026 im Überblick: Die finale Stufe
Der Gesetzgeber hat von Anfang an einen Stufentarif festgelegt. Die Steuerlast verdoppelt sich innerhalb von dreieinhalb Jahren:
| Zeitraum | Steuer pro ml | Rechenbeispiel (10 ml Liquid) |
|---|---|---|
| 01.07.2022 – 31.12.2023 | 0,16 € | 1,60 € reine Steuer |
| 01.01.2024 – 31.12.2024 | 0,20 € | 2,00 € reine Steuer |
| 01.01.2025 – 31.12.2025 | 0,26 € | 2,60 € reine Steuer |
| Ab 01.01.2026 | 0,32 € | 3,20 € reine Steuer |
Achtung Mehrwertsteuer: Auf den Endpreis kommt zusätzlich die Mehrwertsteuer von 19 % – und zwar auf den Preis inklusive der Tabaksteuer. Du zahlst also Steuer auf die Steuer.
Was ändert sich konkret ab Januar 2026?
Ab dem 01.01.2026 steigt der Steuersatz von 0,26 €/ml auf 0,32 €/ml, was +0,71 € Mehrkosten pro 10-ml-Flasche (inkl. MwSt.) bedeutet. Rund um den Jahreswechsel können Preis- und Verpackungsumstellungen (Steuerzeichenumstellung) auftreten.
Was bedeutet das konkret für deine Einkäufe?
Rechenbeispiel ab 2026 (10 ml Liquid):
- Tabaksteuer: 3,20 €
- MwSt. auf die Tabaksteuer (19 %): ca. 0,61 €
- Gesamte Steuerbelastung: ca. 3,81 € pro 10 ml
Für Selbstmischer wird es besonders teuer: Eine 1-Liter-Flasche Base kostet ab 2026 allein an Tabaksteuer 320 € – zuzüglich Mehrwertsteuer.
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Die Verfassungsbeschwerde: Was ist passiert?
Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) hatte versucht, die Liquidsteuer juristisch zu kippen. Das Argument: Die Steuer verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, da die geringere Schädlichkeit von E-Zigaretten gegenüber Tabakzigaretten nicht berücksichtigt werde.
Das Ergebnis: Beschwerde gescheitert – aber formal
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Hier die wichtigsten Punkte:
- Die Liquidsteuer ist nicht als verfassungswidrig erklärt worden.
- Die Steuer gilt unverändert weiter.
- Die inhaltliche Frage zur Verhältnismäßigkeit blieb offen.
Spannend für Selbstmischer: Das Thema „Eigenherstellung“
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Fazit: Das Wichtigste auf einen Blick
- Ab 01.01.2026 steigt der Steuersatz auf 0,32 €/ml.
- Die Verfassungsbeschwerde ist gescheitert.
- Kaufe nur legale Produkte mit Steuerbanderole.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuer- oder rechtsberatende Einzelfallprüfung.
Quellen:
- Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2021, Nr. 53, S. 3411–3414): Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts (Tabaksteuermodernisierungsgesetz – TabStMoG) vom 10. August 2021
- Tabaksteuergesetz (TabStG) in der aktuellen Fassung, insbesondere §§ 1, 1b, 2, 17, 18
- Tabaksteuerverordnung (TabStV), insbesondere § 33
- Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung zur Verfassungsbeschwerde gegen die Tabaksteuer für E-Zigaretten (2024)
- BVerfG, Beschluss vom 04.11.2024 – 1 BvR 1177/22
- Bundeszollverwaltung: Aktuelle Fachmeldungen und Pressemitteilungen
- Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG): Marktdaten und Branchenumfragen
- Verband des eZigarettenhandels (VdeH): Steuereinnahmen-Analysen
- Statista: E-Zigaretten-Marktdaten Deutschland
- Reemtsma Schwarzmarkt-Tracker 2025